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Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in NRW - 2005
Artikel-Nr.: K099 200551

Neuer Bericht (Ausgabe 2003 - 2005). Am 1. Januar 2003 trat das "Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (GSiG) in Kraft. Mit diesem Sozialleistungsgesetz wurde für Personen im Alter von 65 Jahren und älter sowie für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren eine eigenständige Leistung geschaffen. Das GSiG soll hauptsächlich dazu beitragen, die sogenannte "verschämte Altersarmut" einzugrenzen.